Rechtliches

Für alle Hinweise gilt folgendes:

Wir können und wollen auch keine Rechtsberatung durchführen. Alle Hinweise, die wir auf dieser Seite veröffentlichen, dienen der allgemeinen Art. Alle Auskünfte sind unverbindlichen und dienen der Orientierung. Für individuelle rechtliche Fragen solltest Du auf jeden Fall einen Fachanwalt zur Hilfe nehmen.

Dürfen Aufkleber überall hin geklebt werden?

Das ist eine spannende Frage. Viele machen dies einfach. Aber das heißt nicht, dass Du die Aufkleber einfach so überall hinkleben darfst. Das Verkleben von Aufklebern auf fremdem Eigentum stellt oftmals eine Ordnungswidrigkeit bzw. eine Sachbeschädigung dar - vorausgesetzt natürlich, dass der Eigentümer Dir zum Verkleben keine Erlaubnis erteilt hat!
Oft wird schnell vergessen, dass eigentlich alle Gegenstände außerhalb der eigenen vier Wände und des eigenen Grundstücks fremdes Eigentum darstellen. So sind zum Beispiel Klingelschilder, Regenrinnen, Autos, Gebäude und Wände in der Regel Privateigentum oder Eigentum von Firmen, Vereinen oder Gesellschaften (wie z.B. Briefkästen der Deutschen Post, Haltestellen von Bus und Bahn, Werbebanden oder auch Baugerüste). Natürlich sind bspw. Straßenschilder, Laternen oder Absperrungen auch fremdes Eigentum, nämlich das Eigentum von Stadt, Kreis oder Land.
Ob es sich um eine Ordnungswidrigkeit oder eine Sachbeschädigung handelt, kann man grundsätzlich nicht pauschal sagen. Hier ist jeder Fall einzeln zu betrachten. Oftmals werden diese Fälle nicht verfolgt, da der Aufwand für die Verfolgung nicht im Verhältnis steht. Ebenso ist meistens nicht nachvollziehbar, wer was wohin geklebt hat. Hinzu kommt, dass teilweise diskutiert wird, ob es sich hierbei überhaupt um Sachbeschädigung handelt oder um Verschmutzung. Für eine Sachbeschädigung müsste eine dauerhafte Veränderung fremden Eigentums gegeben sein. Da sich die Aufkleber in der Regel wieder entfernen lassen, somit eigentlich nicht von einer dauerhaften Veränderung gesprochen werden kann, ist der Vorwurf der Sachbeschädigung fraglich. Aber wie bereits oben erwähnt, ist hierbei jeder Fall einzeln zu betrachten.

Wichtig: Besonders bei Straßenschildern und/oder Warnhinweisen solltest Du Dir vorher überlegen, ob Du dort unbedingt einen Aufkleber draufkleben musst. Das Verdecken dieser wichtigen Zeichen in unserer Gesellschaft kann leider im schlimmsten Fall zum Tod anderer Personen führen! Wir empfehlen Dir daher auf jeden Fall: FINGER WEG!

Grundsätzlich kann Dir nichts passieren, wenn Du Deine Aufkleber auf Deine eigenen Sachen klebst (Auto, Fahrrad, Poster, Türe, usw.) - außer natürlich Du schränkst andere Personen dadurch in ihren Grundrechten ein oder verbreitest dadurch verbotene Zeichen, wie z.B. Hakenkreuze.

Es kann sogar vorkommen, dass Du als "Auftraggeber" bezeichnet wirst, wenn Du Aufkleber an Deine Freunde verteilst und diese dann die Aufkleber auf fremdes Eigentum kleben. 

Solltest Du Probleme durch das Aufkleben von Aufklebern auf fremdem Eigentum haben, wende Dich bitte an einen Fachanwalt, welcher sich mit der Materie auskennt.
 

Darfst Du Bilder, Motive oder Logos von anderen Leuten, Firmen, Vereinen, Marken oder Gesellschaften verwenden?

Die Frage ist eigentlich relativ leicht zu beantworten: Ja, darfst Du - Du brauchst allerdings die ausdrückliche Genehmigung bzw. Zustimmung dieser Personen, Firmen, usw. Ansonsten kommen schnell Probleme auf Dich zu. Hier kann zum Beispiel das Urheberrecht, das Recht an der eigenen Person oder das Lizenzrecht eine erhebliche Rolle spielen. Deshalb hole Dir bitte in jedem Fall VORHER die schriftliche Genehmigung zur Verwendung dieser Grafiken/Bilder ein. 

Wichtig: Du darfst keine erstellten Werke in Umlauf bringen, welche gegen Urheberrechte, Lizenzrechte usw. verstoßen. Das betrifft den Verkauf, die Vermietung sowie die Verschenkung dieser Werke. 

Solltest Du Probleme durch das in Umlauf bringen von Werken haben, wende Dich bitte an einen Fachanwalt, welcher sich mit der Materie auskennt.